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   BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22   

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BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22 (https://dejure.org/2022,58867)
BayObLG, Entscheidung vom 22.08.2022 - 204 StRR 203/22 (https://dejure.org/2022,58867)
BayObLG, Entscheidung vom 22. August 2022 - 204 StRR 203/22 (https://dejure.org/2022,58867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 3 Abs. 1, § 48 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1, § 60b Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 95 Abs. 1 Nr. 1, § 98 Abs. 3 Nr. 5b; AufenthV § 55; StPO § 267 Abs. 5 Satz 1
    Beweiswürdigung, Vollziehbar Ausreisepflichtige, Zumutbarkeit, Urteilsgründe, Unerlaubter Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Freiwilligkeitserklärung, Revision der Staatsanwaltschaft, Revisionsgericht, Ausweisersatz, Ausländerrecht, Ausländerbehörde, Unzumutbarkeit, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22
    Dabei muss der Tatrichter den den Entscheidungsgegenstand bildenden Sachverhalt erschöpfend würdigen (BGH, Urteile vom 29.07.2010 - 4 StR 190/10, juris Rn. 9; vom 24.11.2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, juris Rn. 16) und eine Gesamtschau aller belastenden Indizien vornehmen (vgl. dazu zusammenfassend Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. § 267 Rn. 33 m.w.N.).

    Die Beweiswürdigung darf insbesondere keine Lücken aufweisen (vgl. BGH, Urteile vom 14.02.2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, juris Rn. 13; vom 24.11.2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, juris Rn. 16).

    Auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind, weil sie für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können (vgl. BGH, Urteile vom 24.11.2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, juris Rn. 19; vom 02.02.2017 - 4 StR 423/16, NStZ-RR 2017, 223, juris Rn. 10).

  • OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06

    D (A), Strafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Passlosigkeit, Duldung,

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22
    Das Berufungsurteil enthält lediglich allgemeine Ausführungen zum Inhalt und zur Zumutbarkeit der Abgabe einer sog. Freiwilligkeitserklärung unter Zitierung der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 09.03.2010 - 4 St RR 102/99) und des Oberlandesgerichts Nürnberg (Urteil vom 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06) bzw. einer "Reueerklärung".

    Gemessen daran gibt es den vom Landgericht aufgestellten Grundsatz, wonach ein vollziehbar ausreisepflichtiger i... Staatsangehöriger ausnahmslos von sämtlichen Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung befreit wäre, nicht; vielmehr ist die Zumutbarkeit der Mitwirkungshandlung auch bei einem iranischen Staatsangehörigen jeweils einzelfallbezogen unter Ausschöpfung sämtlicher in Betracht kommender Aufklärungsmöglichkeiten zu prüfen (vgl. hierzu OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06, juris Rn. 38, 45; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 Ss 210/12, juris Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2020 - 2 RVs 35/20
    Auszug aus BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22
    Nur falls die Bemühungen im Einzelfall unzumutbar sind (vgl. hierzu BayObLG, Urteil vom 08.03.2005 - 4St RR 211/04, BayObLGSt 2004, 172, juris Rn. 30 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2020 - III-2 RVs 35/20, juris Rn. 7) oder nicht zum Erfolg führen, genügt es, wenn der Ausländer einen Anspruch auf einen deutschen Ausweisersatz (vgl. § 55 AufenthV) besitzt (vgl. Winkelmann/Stephan, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 23).

    bb) Sodann hätte das Landgericht, das zutreffend davon ausgegangen ist, dass die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit normgerechten Verhaltens steht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2020 - III-2 RVs 35/20, juris Rn. 7 m.w.N.), in einem zweiten Schritt erörtern müssen, ob diese Erklärungen dem Angeklagten in seiner konkreten Situation unzumutbar waren und ob der Angeklagte irgendwelche Anstrengungen unternahm, stattdessen einen Ausweisersatz zu erhalten (vgl. dazu Winkelmann/Stephan, a.a.O., § 95 AufenthG Rn. 23).

  • BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 211/04

    Urteilsgründe bei Abweichung der behördlichen Anordnung von Vorgehensweise der

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22
    Nur falls die Bemühungen im Einzelfall unzumutbar sind (vgl. hierzu BayObLG, Urteil vom 08.03.2005 - 4St RR 211/04, BayObLGSt 2004, 172, juris Rn. 30 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2020 - III-2 RVs 35/20, juris Rn. 7) oder nicht zum Erfolg führen, genügt es, wenn der Ausländer einen Anspruch auf einen deutschen Ausweisersatz (vgl. § 55 AufenthV) besitzt (vgl. Winkelmann/Stephan, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 23).

    Ein Ausländer kommt aber seiner Verpflichtung, sich einen Reisepass zu beschaffen, nur dann nach, wenn er zumindest einen entsprechenden Antrag bei der diplomatischen Vertretung seines Heimatstaates stellt (vgl. BayObLG, Urteil vom 08.03.2005 - 4St RR 211/04, BayObLGSt 2004, 172, juris Rn. 37).

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22
    Auch aus der vom Verteidiger in der Hauptverhandlung zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich nichts Derartiges (vgl. Urteil vom 10.11.2009 - 1 C 19/08, BVerwGE 135, 219 = NVwZ 2010, 918).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweise;

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22
    Auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind, weil sie für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können (vgl. BGH, Urteile vom 24.11.2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, juris Rn. 19; vom 02.02.2017 - 4 StR 423/16, NStZ-RR 2017, 223, juris Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts nach § 95 I Nr. 1

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22
    Gemessen daran gibt es den vom Landgericht aufgestellten Grundsatz, wonach ein vollziehbar ausreisepflichtiger i... Staatsangehöriger ausnahmslos von sämtlichen Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung befreit wäre, nicht; vielmehr ist die Zumutbarkeit der Mitwirkungshandlung auch bei einem iranischen Staatsangehörigen jeweils einzelfallbezogen unter Ausschöpfung sämtlicher in Betracht kommender Aufklärungsmöglichkeiten zu prüfen (vgl. hierzu OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06, juris Rn. 38, 45; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 Ss 210/12, juris Rn. 9).
  • BGH, 17.12.2008 - 1 StR 552/08

    Darlegungsanforderungen an einen Freispruch (Darlegung der Anklagevorwürfe;

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22
    Das Urteil muss aus sich heraus verständlich sein (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116, juris Rn. 3, zur unzulässigen Bezugnahme auf die nicht in den wesentlichen Einzelheiten der vorgeworfenen Tathandlungen wiedergegebenen Anklagepunkte).
  • BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung (Anforderungen

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22
    Die Beweiswürdigung darf insbesondere keine Lücken aufweisen (vgl. BGH, Urteile vom 14.02.2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, juris Rn. 13; vom 24.11.2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, juris Rn. 16).
  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19

    Urteilsgründe (Freispruch aus tatsächlichen Gründen)

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22
    Deshalb hat der Tatrichter in der Regel zunächst den in der Anklage enthaltenen Tatvorwurf aufzuzeigen, die Einlassung des Angeklagten hierzu wiederzugeben und sodann in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen zum objektiven Tatgeschehen festzustellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden konnten (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 27.02.2020 - 4 StR 568/19, NStZ 2021, 121, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 167/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf eines

  • BGH, 29.07.2010 - 4 StR 190/10

    Ungenügend begründeter Freispruch

  • BGH, 30.06.2011 - 3 StR 41/11

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Urteilsgründe); Schilderung der erwiesenen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2014 - 2 L 192/10

    Erteilungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; Mitwirkungspflichten eines

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